Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweckbindung
Zweckbindung,Finanzwissenschaft: die Festlegung von Teilen der öffentl. Einnahmen für bestimmte Aufgaben bzw. Ausgaben. Die Z. stellt eine Abweichung vom Nonaffektationsprinzip dar. In Dtl. gibt es eine Z. v. a. bei der Mineralölsteuer, der Feuerschutzsteuer sowie bei den meisten Quasisteuern.
Zweckbindung,Finanzwissenschaft: die Festlegung von Teilen der öffentl. Einnahmen für bestimmte Aufgaben bzw. Ausgaben. Die Z. stellt eine Abweichung vom Nonaffektationsprinzip dar. In Dtl. gibt es eine Z. v. a. bei der Mineralölsteuer, der Feuerschutzsteuer sowie bei den meisten Quasisteuern.