Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweck
Zweck,die bewusste Absicht einer Handlung, Ziel eines Tuns oder Vorgangs. Der Z., der zunächst nur als ein Plan in der Vorstellung existiert, muss sich in der Realisierung bewähren, was sowohl Sachkenntnis hinsichtlich der Mittel als auch eine Angemessenheit des Z. hinsichtlich der verfügbaren Mittel zur Voraussetzung hat und über die Zweckmäßigkeit als Kriterium der Entscheidung über die Mittel hinausgehend auch allg. deren nützl. oder schädl. Folgen zu berücksichtigen hat. Jeder Z. ist auch Ziel, aber ein Ziel wird erst dann zum Z., wenn die zu seiner Realisierung notwendigen Mittel mit reflektiert werden. In der lebensweltl. Praxis sind Z. eingebunden in ein komplexes Z.-Gefüge; zu unterscheiden sind dabei 1) die Z. der anderen, wobei das, was für den einen Z. ist, für den anderen möglicherweise bloß Mittel ist, 2) gemeinschaftl. Z., 3) Handlungs-Z., die ihrerseits Mittel zu anderen Z. sind (Z.-Hierarchie) und auf einen obersten Z. als Bestimmungsgrund der Orientierung und des Verhaltens weisen. - Eine objektiv feststellbare Zweckmäßigkeit in der organ. Natur in Analogie zur menschl. Lebenswelt könnte nur derart angenommen werden, als sei ein vorgestellter Endzustand teleologisch durch ein ordnendes Prinzip herbeigeführt worden (Teleologie). So sah Thomas von Aquin die Zweckmäßigkeiten in der Natur als einen Beweisgrund für die Existenz Gottes an. Eine Übertragung des durch Absicht, Willen und Vernunft gekennzeichneten Z.-Gedankens auf die Natur ist mit deren mechanist. Deutung als eines durchgängigen Kausalzusammenhangs jedoch nicht vereinbar. Daher unterschied I. Kant das dem Kausalgesetz unterliegende Reich der Natur und das Reich der Freiheit (und der Z.); der Mensch ist ihm zufolge prinzipiell Selbst-Z., denn durch seine Vernunft ist es ihm allein möglich, Z. zu setzen. Anknüpfend an die neueren Entwicklungen in den Naturwiss.en wird die Frage der Zielstrebigkeit oder Zweckmäßigkeit in der Natur wieder neu diskutiert. (Zweckursache)
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