Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwangsmittel
Zwangsmittel,im Verwaltungsverfahren die spezif. Beugemittel zur Durchsetzung von Verwaltungsakten, um die Herausgabe einer Sache, die Vornahme einer Handlung sowie eine Duldung oder eine Unterlassung zu erzwingen. Z. sind die Ersatzvornahme, die Verhängung von Zwangsgeld und die Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Zwangsmittel,im Verwaltungsverfahren die spezif. Beugemittel zur Durchsetzung von Verwaltungsakten, um die Herausgabe einer Sache, die Vornahme einer Handlung sowie eine Duldung oder eine Unterlassung zu erzwingen. Z. sind die Ersatzvornahme, die Verhängung von Zwangsgeld und die Anwendung unmittelbaren Zwangs.