Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwangslizenz
Zwangslizenz,Patentrecht: die Erteilung der Befugnis zur Benutzung einer Erfindung gegen den Willen des Erfinders durch das Patentamt aufgrund der Klage eines Interessenten; Voraussetzungen sind u. a. öffentl. Interesse an der Erlaubnis und angemessene Vergütung. Z. sind auch im Urheberrecht möglich.
Zwangslizenz,Patentrecht: die Erteilung der Befugnis zur Benutzung einer Erfindung gegen den Willen des Erfinders durch das Patentamt aufgrund der Klage eines Interessenten; Voraussetzungen sind u. a. öffentl. Interesse an der Erlaubnis und angemessene Vergütung. Z. sind auch im Urheberrecht möglich.