Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwangsbehandlung
Zwangsbehandlung,bei zwangsweise in einer Kranken- oder Heilanstalt untergebrachten Personen sowie bei Straf- und Untersuchungsgefangenen mögl. ärztl. Untersuchung und Behandlung gegen den Willen des Betroffenen unter Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zur Z. gehört auch die Zwangsernährung. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig, zumutbar und nicht mit erhebl. Gesundheits- oder Lebensgefahr verbunden sind (geregelt u. a. in § 101 Strafvollzugsgesetz).
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