Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwangsaussiedlung
Zwangsaussiedlung(Zwangsumsiedlung), durch amtl. Aufforderung und (militär.) Gewalt veranlasstes Verlassen des urspr. Wohngebietes und die Ansiedlung in einem anderen (Vertreibung); größere Z. waren in der UdSSR die Deportation der Wolgadeutschen, Inguschen, Balkaren, Kalmücken u. a. (1944/45; Umsiedlung). - Mit dem Aufbau eines besonderen Grenzregimes an der innerdt. Grenze und in Berlin wurden in der DDR 1952 und 1961 insgesamt etwa 11 500 Personen aus dem grenznahen Raum zwangsausgesiedelt. Rechtsgrundlage für Ansprüche der Zwangsausgesiedelten nach dem Recht der Bundesrep. Dtl. ist das Verwaltungsrechtl. Rehabilitierungs-Ges. vom 23. 6. 1994 i. d. F. v. 1. 7. 1997, das die Aufhebung der zugrunde liegenden rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidungen auf Antrag sowie Folgeansprüche (z. B. Rückübertragung, Rückgabe oder Entschädigung) regelt. (Rehabilitation)
Zwangsaussiedlung(Zwangsumsiedlung), durch amtl. Aufforderung und (militär.) Gewalt veranlasstes Verlassen des urspr. Wohngebietes und die Ansiedlung in einem anderen (Vertreibung); größere Z. waren in der UdSSR die Deportation der Wolgadeutschen, Inguschen, Balkaren, Kalmücken u. a. (1944/45; Umsiedlung). - Mit dem Aufbau eines besonderen Grenzregimes an der innerdt. Grenze und in Berlin wurden in der DDR 1952 und 1961 insgesamt etwa 11 500 Personen aus dem grenznahen Raum zwangsausgesiedelt. Rechtsgrundlage für Ansprüche der Zwangsausgesiedelten nach dem Recht der Bundesrep. Dtl. ist das Verwaltungsrechtl. Rehabilitierungs-Ges. vom 23. 6. 1994 i. d. F. v. 1. 7. 1997, das die Aufhebung der zugrunde liegenden rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidungen auf Antrag sowie Folgeansprüche (z. B. Rückübertragung, Rückgabe oder Entschädigung) regelt. (Rehabilitation)