Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwangsanleihe
Zwangsanleihe,unverzinsl. oder niedrig verzinsl. öffentliche Anleihe, die einem bestimmten Kapitalgeberkreis zwangsweise aufgrund staatl. Anordnung auferlegt wird. Bemessungsgrundlage für diese Verpflichtung ist i. d. R. das Einkommen oder Vermögen. Die Z. vereinigt in sich die Merkmale einer Steuer (durch die ungünstigen Verzinsungs- und Tilgungsbedingungen) und einer Anleihe (durch die Rückzahlbarkeit).
Zwangsanleihe,unverzinsl. oder niedrig verzinsl. öffentliche Anleihe, die einem bestimmten Kapitalgeberkreis zwangsweise aufgrund staatl. Anordnung auferlegt wird. Bemessungsgrundlage für diese Verpflichtung ist i. d. R. das Einkommen oder Vermögen. Die Z. vereinigt in sich die Merkmale einer Steuer (durch die ungünstigen Verzinsungs- und Tilgungsbedingungen) und einer Anleihe (durch die Rückzahlbarkeit).