Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zuwendung
Zuwendung,rechtsgeschäftl. Handlung, durch die einem anderen bewusst ein Vermögensvorteil verschafft wird. Die unentgeltl. Z. ist die Schenkung.
Zuwendung,rechtsgeschäftl. Handlung, durch die einem anderen bewusst ein Vermögensvorteil verschafft wird. Die unentgeltl. Z. ist die Schenkung.