Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zuweisung
Zuweisung,i. w. S. ein Transfer zw. Gebietskörperschaften eines Staates im Rahmen des Finanzausgleichs; i. e. S. eine Zahlung einer übergeordneten an eine untergeordnete Ebene (Finanz-Z., früher auch Dotation). In Dtl. werden Z. des Bundes an die Länder sowie Z. von Bund und Ländern an die Gemeinden unterschieden. Daneben werden im horizontalen Finanzausgleich die Zuschüsse, die aus Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder an die ausgleichsberechtigten Länder geleistet werden, als Ausgleichs-Z. bezeichnet. Während die allgemeinen Z. i. d. R. ohne Zweckbindung zum Ausgleich von Unterschieden der Finanzkraft-Finanzbedarf-Relationen gewährt werden, dienen Lenkungs-Z. (spezielle Z.) der Beeinflussung der Ausgabenentscheidung des Z.-Empfängers.
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