Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zustimmungsgesetz
Zustimmungsgesetz,in Dtl. ein Gesetz, zu dem nach Verabschiedung durch den Bundestag die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist. Bei Z. hat der Bundesrat ein absolutes Veto. Welche Gesetze Z. sind, bestimmt das GG. Es handelt sich v. a. um Gesetze, die das Verhältnis von Bund und Ländern betreffen. Eine Besonderheit gilt für verfassungsändernde Gesetze, bei denen der Bundesrat seine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit beschließen muss (Gesetzgebungsverfahren).
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