Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zustandshaftung
Zustandshaftung,polizei- oder deliktsrechtl. Haftung für bewegl. oder unbewegl. Sachen hinsichtlich der Gefahren, die von ihnen ausgehen. Verantwortlich ist der Eigentümer oder der sonstige Inhaber der tatsächl. oder rechtl. Gewalt, unabhängig davon, ob er die Gefahr verschuldet hat (z. B. bei Einsturzgefahr von Gebäuden).
Zustandshaftung,polizei- oder deliktsrechtl. Haftung für bewegl. oder unbewegl. Sachen hinsichtlich der Gefahren, die von ihnen ausgehen. Verantwortlich ist der Eigentümer oder der sonstige Inhaber der tatsächl. oder rechtl. Gewalt, unabhängig davon, ob er die Gefahr verschuldet hat (z. B. bei Einsturzgefahr von Gebäuden).