Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zuschreibung
Zuschreibung, 1) Betriebswirtschaftslehre: Erhöhung des Buchwerts von Gegenständen des Umlauf- und Anlagevermögens als Folge einer Wertzunahme ohne Änderung der Substanz oder der Wesensart des Wirtschaftsgutes bzw. als Korrektur überhöhter Abschreibungen früherer Rechnungsperioden. Obergrenze für die Z. sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Handels- und steuerrechtlich sind Z. nur zulässig, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen in früheren Perioden nicht mehr bestehen.
2) Kunstgeschichte: Bestimmung des Autors eines Kunstwerks, das weder durch eine Signatur noch durch Urkunden als authent. Arbeit eines Künstlers ausgewiesen ist.
3) Recht: Grundstückszusammenlegung.
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