Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zusatzstoffe
Zusatzstoffe,Lebensmittelrecht: Stoffe, die Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen beim gewerbsmäßigen Herstellen und Behandeln in fest umgrenzten Fällen zugesetzt werden dürfen (Z.-Zulassungsverordnung vom 29. 1. 1998). Ein Teil der Z. unterliegt (seit 1984) der Kennzeichnungspflicht, zu benutzen sind die innerhalb der EU verwendeten E-Nummern. Von der Verordnung ausgenommen sind Z., die für die Aufbereitung von Trinkwasser oder für Aromen bestimmt sind. Die Z. werden in Gruppen aufgeführt, u. a.: Lebensmittelfarbstoffe, Süßstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidantien, Emulgatoren (und Stabilisatoren), Gelier- und Verdickungsmittel, Aromastoffe, Geschmacksverstärker, Säuerungsmittel und Schmelzsalze. Den Z. gleichgestellt werden Mineralstoffe und Spurenelemente sowie deren Verbindungen außer Kochsalz, Aminosäuren und deren Derivate, Vitamine A und D und deren Derivate, Zuckeraustauschstoffe (außer Fructose), Süßstoffe u. a.
Für die landwirtsch. Tierhaltung gibt es Bestimmungen über Futtermittelzusatzstoffe.
Zusatzstoffe,Lebensmittelrecht: Stoffe, die Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen beim gewerbsmäßigen Herstellen und Behandeln in fest umgrenzten Fällen zugesetzt werden dürfen (Z.-Zulassungsverordnung vom 29. 1. 1998). Ein Teil der Z. unterliegt (seit 1984) der Kennzeichnungspflicht, zu benutzen sind die innerhalb der EU verwendeten E-Nummern. Von der Verordnung ausgenommen sind Z., die für die Aufbereitung von Trinkwasser oder für Aromen bestimmt sind. Die Z. werden in Gruppen aufgeführt, u. a.: Lebensmittelfarbstoffe, Süßstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidantien, Emulgatoren (und Stabilisatoren), Gelier- und Verdickungsmittel, Aromastoffe, Geschmacksverstärker, Säuerungsmittel und Schmelzsalze. Den Z. gleichgestellt werden Mineralstoffe und Spurenelemente sowie deren Verbindungen außer Kochsalz, Aminosäuren und deren Derivate, Vitamine A und D und deren Derivate, Zuckeraustauschstoffe (außer Fructose), Süßstoffe u. a.
Für die landwirtsch. Tierhaltung gibt es Bestimmungen über Futtermittelzusatzstoffe.