Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zusatzpatent
Zusatzpatent,auf entsprechende Anmeldung zusätzlich erteiltes Patent für die Verbesserung oder weitere Ausbildung einer anderen, dem Anmelder bereits durch Patent geschützten Erfindung (Hauptpatent, § 16 Patent-Ges.). Das Z. ist gebührenmäßig begünstigt, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Hauptpatents.
Zusatzpatent,auf entsprechende Anmeldung zusätzlich erteiltes Patent für die Verbesserung oder weitere Ausbildung einer anderen, dem Anmelder bereits durch Patent geschützten Erfindung (Hauptpatent, § 16 Patent-Ges.). Das Z. ist gebührenmäßig begünstigt, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Hauptpatents.