Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zusammenlegung
Zusammenlegung,1) Aktienrecht: die Vereinigung mehrerer Aktien zu einer einzigen (unter Verringerung des Nennbetrags) zum Zwecke der Kapitalherabsetzung.
2) Grundstücksrecht: Grundstückszusammenlegung.
Zusammenlegung,1) Aktienrecht: die Vereinigung mehrerer Aktien zu einer einzigen (unter Verringerung des Nennbetrags) zum Zwecke der Kapitalherabsetzung.
2) Grundstücksrecht: Grundstückszusammenlegung.