Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zurückverweisung
Zurückverweisung,die Verweisung einer Prozesssache vom Rechtsmittelgericht an die Vorinstanz oder ein anderes Gericht gleicher Ordnung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung; geschieht überwiegend im Revisionsverfahren zur weiteren Tatsachenfeststellung.
Zurückverweisung,die Verweisung einer Prozesssache vom Rechtsmittelgericht an die Vorinstanz oder ein anderes Gericht gleicher Ordnung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung; geschieht überwiegend im Revisionsverfahren zur weiteren Tatsachenfeststellung.