Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zurechnungszeit
Zurechnungszeit,gesetzl. Rentenversicherung: bei einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wegen Todes die Zeit zw. Eintritt des Versicherungsfalls und (seit 1. 1. 1992) des 60. Lebensjahres des Versicherten, die den anrechnungsfähigen Versicherungsjahren entsprechend der gesetzl. Vorschrift hinzuzurechnen ist (§ 59 SGB VI).
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