Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zulassung
Zulassung,die von bestimmten Voraussetzungen abhängige Eröffnung des Zugangs durch eine öffentlich-rechtl. Erlaubnis. Bedeutsam ist die Z. zu Gewerben und zu Berufen (Berufsfreiheit), z. B. für Rechtsanwälte oder in Heilberufen; verfahrensrechtlich spielt die Z. der Revision eine Rolle, im Straßenverkehrsrecht sind Kraftfahrzeuge zulassungspflichtig.
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