Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zugkraft
Zugkraft, 1) Eisenbahnwesen: die von einem Triebfahrzeug zur Eigenbewegung und zur Bewegung des Wagenzuges am Zughaken abgegebene Kraft. Z. ist abhängig von der Triebfahrzeugleistung und Fahrgeschwindigkeit (Z.-Kennlinie) und ist durch Reibung zw. Rad (Treibachsen) und Schiene oder Fahrbahn begrenzt (Reibungsgrenze).
2) Mechanik: jede an einer Querschnittsfläche eines Körpers angreifende, von ihr weg gerichtete Kraft.
Zugkraft, 1) Eisenbahnwesen: die von einem Triebfahrzeug zur Eigenbewegung und zur Bewegung des Wagenzuges am Zughaken abgegebene Kraft. Z. ist abhängig von der Triebfahrzeugleistung und Fahrgeschwindigkeit (Z.-Kennlinie) und ist durch Reibung zw. Rad (Treibachsen) und Schiene oder Fahrbahn begrenzt (Reibungsgrenze).
2) Mechanik: jede an einer Querschnittsfläche eines Körpers angreifende, von ihr weg gerichtete Kraft.