Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zufall
Zufall,1) allg.: das, was ohne erkennbaren Grund und ohne Absicht geschieht (Ggs.: Notwendigkeit), das Mögliche, das eintritt, aber nicht eintreten muss. - Während als absoluter Z. etwas gilt, das weder durch sein Wesen notwendig (kontingent) noch durch eine Wirk- oder Zielursache eindeutig bestimmt ist (Indeterminismus), versteht man unter relativem Z. meist das im Einzelnen wohl kausal bedingte, aber absichtslose, unvorhergesehene, unbestimmbare, plan- oder regellose Zusammentreffen bzw. Eintreten von Dingen, Ereignissen u. a. - Mit den Gesetzmäßigkeiten im Auftreten bestimmter zufälliger Ereignisse befasst sich die Wahrscheinlichkeitsrechnung; in der Quantenmechanik bildet die Deutung des Z. ein Grundproblem.
Literatur:
Koch, G.: Kausalität, Determinismus u. Z. in der wissenschaftl. Naturbeschreibung. Berlin 1994.
2) Recht: die weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit einer Person beruhende Ursache von Ereignissen. Grundsätzlich trägt jeder, der durch Z. einen Schaden erleidet, diesen selbst, jedoch haften z. B. der Schuldner im Verzug und der Dieb.
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