Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zuchtmittel
Zuchtmittel,im Jugendstrafrecht eine der Möglichkeiten, die Straftat eines Jugendlichen zu ahnden; geregelt in den §§ 13-16 Jugendgerichts-Ges. Z. werden vom Jugendgericht (Jugendrichter) angeordnet, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, Erziehungsmaßregeln aber nicht ausreichend erscheinen. Mögliche Z. sind die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen (z. B. Schadenswiedergutmachung, Erbringung von Arbeitsleistungen) und der Jugendarrest.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Zuchtmittel