Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zuchthaus
Zuchthaus,früher Strafanstalt zur Vollstreckung der Z.-Strafe, die in der Bundesrep. Dtl. durch das 1. Strafrechtsreform-Ges. vom 25. 6. 1969 abgeschafft wurde; durch die einheitl. Freiheitsstrafe ersetzt. - Auch das StGB Österreichs kennt keine Z.-Strafe mehr. Im schweizer. StGB (Art. 35) ist die Z.-Strafe als schwerste Strafe beibehalten worden (1 bis 20 Jahre oder lebenslänglich).
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