Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zonenrandgebiet
Zonenrandgebiet, ein durchschnittlich etwa 40 km breiter Streifen in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern entlang der Ostseeküste, der früheren innerdt. und der tschech. Grenze, näher beschrieben im Zonenrandförderungsgesetz vom 5. 8. 1971. Zum Ausgleich von Standortnachteilen genoss das Z. eine besondere (v. a. steuerrechtliche) regionale Wirtschaftsförderung des Bundes (v. a. steuerl. Vergünstigungen, Förderung der Verkehrserschließung, des Wohnungsbaus sowie von sozialen, kulturellen und Bildungseinrichtungen), die nach der Vereinigung Dtl.s schrittweise bis Ende 1994 abgebaut wurde.
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