Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zollunion
Zoll|union,der Zusammenschluss selbstständiger Hoheitsgebiete zu einem einheitl. Zollgebiet bei gleichzeitiger Abschaffung der Zölle zw. den Mitgliedern, Vereinbarung einheitl. Außenzölle gegenüber Drittstaaten und Verteilung der Zolleinnahmen unter den Mitgl.-Ländern nach einem vereinbarten Schlüssel. Die Z. stellt eine Form der wirtschaftl. Integration von Volkswirtschaften dar, die über die Freihandelszone hinausgeht und die Vorstufe eines gemeinsamen Marktes bildet. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen des GATT bzw. der WTO zulässig.
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