Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zollstraßen
Zollstraßen,diejenigen Landstraßen, Wasserstraßen, Rohrleitungen u. a. Beförderungswege, auf denen Zollgut in ein Zollgebiet eingeführt bzw. aus diesem ausgeführt werden darf. Sie beginnen an der Zollgrenze und enden bei einer Zollstelle (Zolllandungsplätze, Zollflugplätze).
Zollstraßen,diejenigen Landstraßen, Wasserstraßen, Rohrleitungen u. a. Beförderungswege, auf denen Zollgut in ein Zollgebiet eingeführt bzw. aus diesem ausgeführt werden darf. Sie beginnen an der Zollgrenze und enden bei einer Zollstelle (Zolllandungsplätze, Zollflugplätze).