Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zollstrafrecht
Zollstrafrecht,der Teil des Steuerstrafrechts, der sich auf Zölle bezieht. Die Zollstraftaten sind gesetzlich insbes. in der Abgabenordnung geregelt (Zollhinterziehung [§ 370], Bannbruch [§ 372], gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel [§ 373], Steuerhehlerei [§ 374]). Die Verfolgung von Zollstraftaten obliegt den Zollbehörden.
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