Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zollgebiet
Zollgebiet,das von der Zollgrenze umschlossene Hoheitsgebiet. Es wird vom Zollinland (das Hoheitsgebiet i. e. S.) und von den Zollanschlüssen (ausländ. Staatsgebiete, die Teil eines inländ. Wirtschaftsgebietes sind) gebildet. Nicht zum Z. gehören die Zollausschlüsse (im Hoheitsgebiet liegende Gebiete, die einem anderen Z. angeschlossen sind) und die Zollfreigebiete (Teile eines Hoheitsgebietes, in denen keine Zolltarife angewendet werden, z. B. Freihäfen). Zollausland sind alle Gebiete, die nicht zum Z. und zu den Zollfreigebieten gehören. Das Z. der EG regeln Zollverordnungen (abgelöst durch den Zollkodex). Es umfasst unter Beachtung zollrechtl. Besonderheiten die Hoheitsgebiete der EG-Mitgl.staaten mit folgenden Ausnahmen: Dänemark ohne Färöer und Grönland, Dtl. ohne Helgoland und Büsingen, Frankreich ohne überseeische Territorien, Großbritannien mit Kanalinseln und Isle of Man, Italien ohne Livigno, Campione und den italien. Teil des Luganer Sees, Spanien mit Kanar. Inseln; aufgrund internat. Abkommen gehören auch Monaco, San Marino und Andorra sowie die österr. Zollanschlüsse Jungholz und Mittelberg dazu.
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