Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zivilschutz
Zivilschutz(früher ziviler Bevölkerungsschutz, Luftschutz), Teil der zivilen Verteidigung; gegliedert in 1) den auf freiwilliger Grundlage durchgeführten Selbstschutz; 2) den Warndienst zur laufenden Unterrichtung der Behörden und Betriebe über die Luft- und ABC-Lage und zur Alarmierung der Bev. bei drohender Gefahr; 3) den Katastrophenschutz zur Rettung von Menschen und zur Beseitigung oder Milderung von eingetretenen Schäden; 4) den Schutzraumbau zum Schutz der Bevölkerung sowie lebens- und verteidigungswichtiger Anlagen und Einrichtungen; 5) die Aufenthaltsregelung im Spannungs- und Verteidigungsfall; 6) das Gesundheitswesen und 7) den Schutz von Kulturgut (Z.-Ges. v. 25. 3. 1997). - Verwaltungsaufgaben werden durch das Bundesamt für Z. wahrgenommen; soweit die Durchführung des Z. den Ländern obliegt, handeln sie im Auftrag des Bundes. - In Österreich werden die Aufgaben des Z. von versch. Behörden des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden sowie von Hilfsorganisationen erfüllt (bes. Österr. Z.-Verband). In der Schweiz sind das Bundesamt des Z., die kantonalen Z.-Ämter und die gemeindl. Z.-Stellen für den Z. zuständig.
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