Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zivilkammer
Zivilkammer,beim Landgericht gebildetes Richterkollegium für Zivilsachen, bestehend aus einem Vorsitzenden Richter und zwei richterl. Beisitzern.
Zivilkammer,beim Landgericht gebildetes Richterkollegium für Zivilsachen, bestehend aus einem Vorsitzenden Richter und zwei richterl. Beisitzern.