Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zivilgesetzbuch
Zivilgesetzbuch,Abk. ZGB, in der Schweiz das Gesetzbuch vom 10. 12. 1907, das das bürgerl. Recht zusammenfasst und durch kantonale Einführungsgesetze und bundesrechtl. Nebenerlasse ergänzt wird; es trat am 1. 1. 1912 in Kraft. Es enthält vier Teile, als 5. Teil das Obligationenrecht (OR) von 1881. Teil 1 behandelt das Personen-, Teil 2 das Familien-, Teil 3 das Erb-, Teil 4 das Sachenrecht. Das Obligationenrecht behandelt neben den schuldrechtl. Verträgen bes. das Gesellschafts- und Wertpapierrecht. - Das ZGB der DDR vom 19. 6. 1975 wurde am 3. 10. 1990 durch das BGB abgelöst.
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