Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zivildienst
Zivildienst,Ersatzdienst Wehrpflichtiger, der bei anerkannter Kriegsdienstverweigerung zu leisten ist. Im Z. sind Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich, zu erfüllen. Der Z. dauert (seit 1. 1. 1996) 13 Monate. Die im Z.-Ges. enthaltenen Bestimmungen über Tauglichkeit usw. sind weitgehend dem Wehrrecht nachgebildet.
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