Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zinspolitik
Zinspolitik,1) Gesamtheit der Maßnahmen des Trägers der Geldpolitik zur direkten Beeinflussung von Höhe und Struktur der Zinssätze. Im Allg. bestimmt die Notenbank über die Zinsen, zu denen sie den Banken Liquidität (Zentralbankgeld) bereitstellt, auch die Zinsen am Geldmarkt, also die kurzfristigen Zinsen in der Volkswirtschaft. Zinssteigerungen signalisieren i. d. R. eine restriktive Zinspolitik. Die Z. wirkt über den kurzfristigen Zins aufgrund des Verbundes zw. Geld- und Kapitalmarkt auch auf die langfristigen Zinsen, jedoch wird dies auch von anderen Einflussfaktoren (z. B. Inflationserwartungen, Veränderung der Sparneigung) überlagert. Durch die Erhöhung (Senkung) der Leitzinsen erschweren (erleichtern) die Zentralbanken die Refinanzierungsmöglichkeiten der Kreditinstitute, die als Folge die Konditionen bei ihrer Kreditgewährung verschlechtern (verbessern). Als Leitzinsen galten bei der Dt. Bundesbank Diskont- (Diskont), Lombard- (Lombardgeschäft) und Pensionssatz (Pensionsgeschäfte). Leitzinsen der Europ. Zentralbank sind die Zinssätze von Einlagefazilität, Spitzenrefinanzierungsfazilität und Hauptrefinanzierungsgeschäften. Die gesamtwirtschaftl. Bedeutung der Z. ergibt sich u. a. daraus, dass Zinsen als Kostenfaktoren die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte über Investitionen und Anschaffungen beeinflussen.
2) Maßnahmen der Kreditinst., die auf eine angemessene Spanne zw. Zinsaufwand und -ertrag gerichtet sind. 1957 wurde die Bindung der Soll- und Habenzinsen der Geschäftsbanken an die von der Bundesbank vorgegebenen Sätze aufgegeben.
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