Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zinsgleitklausel
Zinsgleitklausel,Bankwesen: vertragl. Vereinbarung, wonach der Zinssatz für eine Schuld (z. B. Kredit) oder Forderung (z. B. Spareinlage) nach einer bestimmten Laufzeit oder bei bestimmten Veränderungen von Referenzzinssätzen an die veränderten Kapitalmarktverhältnisse angepasst wird; charakteristisch für Floating-Rate-Notes.
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