Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zinseszins
Zinseszins,Zinsen, die entstehen, wenn fällige Zinsen nicht ausbezahlt, sondern dem Kapital hinzugefügt (kapitalisiert) und mit diesem zus. verzinst werden. Das Kapital nach Jahren ergibt sich entsprechend der Z.-Rechnung aus der Formel Kn = K0 q n; dabei bedeutet K0 das Anfangskapital, q = 1 + p / 100 den Verzinsungsfaktor (Aufzinsungsfaktor); p ist der Zinssatz (Zinsfuß). - Soll aus dem gegebenen Endkapital Kn das Anfangskapital (der Barwert) K0 = Kn / q n berechnet werden, so spricht man von Diskontierung oder Abzinsung. Eine Vereinbarung über die Zahlung oder Berechnung von Z. ist unzulässig. Kreditinstitute können jedoch nicht ausbezahlte Zinsen am Ende des Jahres dem Kapital zuschlagen; sie gelten somit als neue verzinsl. Einlage.
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