Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ziehharmonika
Ziehharmonika,volkstüml. Musikinstrument, dessen Tonerzeugung mit durchschlagenden Metallzungen erfolgt, die bei Zug und Druck des Faltenbalges durch einen Luftstrom zum Schwingen gebracht werden. Die Zungen der Bassbegleitung sitzen im links des Balgs angebrachten Kasten, die Melodiestimmen im rechten Kasten. Sie sind bei der einfachen Z. oder der Handharmonika diatonisch geordnet und werden durch Knöpfe ausgelöst, wobei - wie bei der Mundharmonika - aus- und eingeblasene Luft versch. Töne ergibt. Speziell wird unter Handharmonika das mit einer Gleichtontaste und Hilfstaste für chromat. Töne versehene Instrument (Klubmodell) verstanden, während als Z. die einfacheren sog. »Wiener Modelle« bezeichnet werden. Beim Akkordeon werden durch Zug und Druck die gleichen Töne erzeugt, ebenso bei dem modernen Pianoakkordeon (Tangoharmonika), das im Diskant eine verkleinerte Klaviertastatur hat. Weitere Formen sind das Bandoneon, eine vergrößerte Z., und die Konzertina, eine chromat. Ziehharmonika.
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Ansicht: Ziehharmonika