Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zentralverwaltungswirtschaft
Zentralverwaltungswirtschaft(Zwangswirtschaft), von W. Eucken geprägter Begriff für einen Wirtschaftsordnungstyp, bei dem alle Wirtschaftsprozesse (Allokation, Produktion und Konsumtion) eines Landes von einer zentralen staatl. Instanz einheitlich nach vorgegebenen Zielvorstellungen geplant, koordiniert und überwacht werden. Der Marktmechanismus als wichtiges Steuerungsinstrument einer Verkehrswirtschaft (Marktwirtschaft) wird dabei weitgehend durch einen hierarchisch gegliederten, bürokrat. Lenkungsapparat ersetzt, der seine Entscheidungen mittels verbindl. Direktiven durchsetzt. Die systemadäquate Verbindung der Z. mit Staatseigentum an den Produktionsmitteln ergibt den Typ der staatssozialist. Z. (Planwirtschaft); möglich ist auch eine Kombination mit Privateigentum (z. B. dt. Kriegswirtschaft während der beiden Weltkriege) oder mit Gruppen- bzw. Gesellschaftseigentum, die in den Modellen der Rätedemokratie angestrebt wird. Nach dem Zentralisierungsgrad der Planung im Produktions- und Konsumtionsbereich kann zw. total-, hoch- oder dezentralisierter Z. unterschieden werden.
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