Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
Zentralstelle für die Vergabe von Studi|enplätzen,Abk. ZVS, Behörde in Dortmund (seit 1973), durch Staatsvertrag der Bundesländer geschaffene Anstalt des öffentl. Rechts, deren Aufgabe die Vergabe von Studienplätzen an staatl. und staatlich anerkannten Hochschulen in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach geregelten Kriterien ist. (Numerus clausus)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen