Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zentrales Fahrerlaubnisregister
Zentrales Fahr|erlaubnisregister,Abk. ZFER, ab 1999 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführte Datei über Fahrerlaubnisse nach der neuen EU-einheitl. Einteilung der Klassen: A Krafträder, B Pkw, C Lkw, D Omnibusse, E Anhänger. Die Daten werden von ca. 650 örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden an das KBA übermittelt. Die Registrierung umfasst auch Fahrerlaubnisse und amtl. Anerkennungen sowie Betrauungen (Prüfer, Prüfingenieure, Kfz-Sachverständige) nach dem Fahrlehrer- bzw. Kraftfahrsachverständigengesetz und Angaben über Probezeiten bei Fahranfängern. Zur Feststellung, welche Fahrerlaubnisse eine Person besitzt, werden die Daten an externe Stellen übermittelt, z. B. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, für Verkehrskontrollen oder für Verwaltungsmaßnahmen.
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