Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen,1958 von den Justizministerien und -senatoren der dt. Bundesländer in Ludwigsburg errichtete Einrichtung, die sich um die Aufdeckung nat.-soz. Gewaltverbrechen und ihre strafrechtl. Verfolgung bemüht. Die DDR hatte, im Unterschied zu anderen ehem. Ostblockstaaten, die Zusammenarbeit verweigert; seit Anfang 1992 kann auch auf ein NS-Archiv des Staatssicherheitsdienstes der DDR zurückgegriffen werden.
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