Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zensur
Zensur[lat.] die,
1) kath. Kirchenrecht: a) eine Kirchenstrafe, die erst nach erwiesener Besserung des Bestraften aufgehoben wird; auch Beuge- oder Medizinalstrafe (Kirchenzucht); b) die einer bischöfl. Druckerlaubnis (Imprimatur) vorausgehende kirchenamtl. Prüfung von Bibelausgaben und Schriften über Glaubens- und Sittenfragen. (Bücherverbot)
2) Publizistik: staatl. Überwachung und Unterdrückung von Veröffentlichungen in Druck, Bild und Funk (Vor-Z. und Nach-Z.), um die Publizistik im Sinn der Staatsführung oder der herrschenden Partei oder Klasse zu beeinflussen. Eine Z. gab es insbesondere im Absolutismus. In freiheitlich-demokrat. Staaten ist die Z. abgeschafft; autoritäre und totalitäre Staaten dagegen arbeiten mit einem Z.-Apparat oder mit lizenzierten bzw. verstaatlichten Kommunikationssystemen.
3) Schulwesen: Form der Bewertung von Leistungen und Verhaltensweisen im (Schul-)Zeugnis, es werden die Noten 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft und z. T. 6 = ungenügend unterschieden. In der gymnasialen Oberstufe existiert eine Punktwertung.
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