Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zensoren
Zensoren(lat. Censores), altröm. hohe Beamte (Magistrat), die alle fünf Jahre für maximal 18 Monate als Zweierkollegium gewählt wurden. Ihre Aufgaben umfassten die Aufstellung der Bürger- und Senatsliste, die Vermögensschätzung (Census), das sittenrichterl. Aufsichtsrecht, die Vergabe der Staatsaufträge sowie die Verpachtung des Staatslandes und der staatl. Einkünfte. Seit Sulla verlor das Amt an Bedeutung.
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