Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zahnrad
Zahnrad,am Umfang gleichmäßig mit Zähnen besetztes Maschinenelement (z. B. Radscheibe) aus Stahl, Gusseisen, anderen Metallen oder Kunststoff, das im Zusammenspiel mit anderen Z. Drehmomente und -bewegungen durch die nacheinander eingreifenden Zähne zwangsläufig in einem bestimmten Übersetzungsverhältnis von einer Welle auf eine andere überträgt. Stirnräder übertragen die Bewegung zw. parallelen, Kegelräder zw. beliebig zueinander geneigten, Schrauben- und Schneckenräder zw. sich kreuzenden Wellen. Die Zähne können gerade, schräg oder pfeilförmig, bei Kegelrädern auch bogenförmig ausgeführt sein. Die Begrenzungskurve der Zahnflanken ist meist eine Evolvente (Evolute; Evolventenverzahnung), in Sonderfällen auch eine Zykloide (Zykloidenverzahnung). Z. werden spanlos (durch Gießen, Pressen) oder spanend auf Verzahnungsmaschinen durch Fräsen, Schleifen, Hobeln hergestellt.
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