Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zahnersatz
Zahnersatz,Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der ursprüngl. Kaufähigkeit durch Einsetzen künstl. Zahnkronen (Zahnkronenersatz), Brücken oder einer Zahnprothese. Zahnkronen (Einzelkronen) werden eingegliedert, wenn die natürl. Krone durch Mineralisationsstörungen während der Zahnentwicklung, z. B. durch Rachitis, verunstaltet ist, wenn bei starker Zerstörung der Zahnkrone durch Karies eine Zahnfüllung nicht mehr möglich ist, wenn Teile der Zahnkrone abgesprengt sind oder wenn bei Eingliederung von herausnehmbarem Z. noch verbleibende Restzähne aus Stabilitätsgründen zur Abstützung der Prothese überkront werden müssen. Kronen werden hergestellt aus Porzellan (Jacketkrone), aus Kunststoff (Mantelkrone), aus Dentalgold oder anderen Dentallegierungen (Vollgusskrone). Eine Krone aus Metall, die aus kosmet. Gründen auf den Außenflächen mit einer keram. oder Kunststoffmasse überzogen (verblendet) wird, wird Verblendkrone genannt. Vor dem Überkronen muss die Zahnsubstanz beschliffen werden. Ist eine Verankerung des Z. in der Zahnwurzel erforderlich, wird eine Stiftkrone hergestellt. - Brücken sind ein fest sitzender Z. zur Überbrückung größerer Gebisslücken. Dabei werden die angrenzenden Zähne überkront und mit der Brücke fest verbunden. - Herausnehmbarer Z. sind partielle oder totale Zahnprothesen. Teilprothesen sind auf den Restzähnen abgestützt und besitzen eine gegossene Metallbasis (Einstückgussprothese) oder bestehen aus Kunststoff. Vollprothesen (aus Kunststoff) haften nach Benetzung am zahnlosen Ober- und/oder Unterkiefer. Künstlich werden Zähne auch in Zahnimplantate aus Keramik eingesetzt, die im Kieferknochen einwachsen.
Literatur:
Lehmann, K. M.u. Hellwig, E.: Einführung in die restaurative Zahnheilkunde. München u. a. 71993.
Jüde, H. D. u. a.: Einführung in die zahnärztl. Prothetik. Köln 51997.
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