Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr,Gesamtheit der Zahlungsvorgänge in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Im baren Z. werden die umlaufenden Zahlungsmittel persönlich übergeben; im bargeldlosen Z. (Giroverkehr, Scheck) werden Überweisungen vom Konto des Zahlenden auf das Konto des Zahlungsempfängers vorgenommen, oder der Zahlungsempfänger erhält ein Geldersatzmittel (Wechsel, Anweisung), das er seinem Bankkonto gutschreiben lassen oder weiter in Zahlung geben kann. Der Lastschriftverkehr ist eine Form des bargeldlosen Z., bei der der Zahlungsempfänger durch Vermittlung seiner Bank (erste Inkassostelle) bei ihr oder einem anderen Kreditinstitut (Zahlstelle) den aus der Lastschrift ersichtl. Betrag vom Konto des Schuldners einzieht. Den Abbuchungsauftrag erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank zugunsten bestimmter Gläubiger, beim Einzugsermächtigungsverfahren liegt dem Zahlungsempfänger eine schriftl. Ermächtigung des Schuldners zum Einzug vor.
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