Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit(lat. Insolvenz), die auf dem nicht nur vorübergehenden Mangel an Zahlungsmitteln beruhende Unfähigkeit des Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu begleichen; Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren (§ 17 Insolvenzordnung). Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist auch drohende Z. Eröffnungsgrund (§ 18).
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