Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Youngplan
Youngplan[jʌŋ-], internat. Abkommen zur endgültigen Regelung der dt. Reparationsverpflichtungen nach dem Ersten Weltkrieg, von einer internat. Sachverständigenkonferenz unter Vorsitz des amerikan. Managers Owen D. Young (* 1874, ✝ 1962) ausgearbeitet. Der Y. löste 1930 den Dawesplan ab und war de facto bis 1932 (Lausanner Abkommen), praktisch jedoch nur bis 1931 in Kraft. Die jährl. Reparationszahlungen sollten für 59 Jahre durchschnittlich 2 Mrd. Goldmark betragen. Zur bankmäßigen Verw. der Zahlungen wurde die Bank für Internat. Zahlungsausgleich gebildet. Mit der Annahme des Y. wurde die vorzeitige Räumung des Rheinlandes vereinbart. Der Plan sah zudem eine internat. 512-prozentige Anleihe des Dt. Reiches über 300 Mio. US-Dollar zur Finanzierung der Reparationsverpflichtungen vor (Younganleihe). (Londoner Schuldenabkommen)
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