Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Yakuza
Yakuza[-za, japan.], Angehörige krimineller Banden in Japan; ihre mehr als 2 000 Gangs (sog. boryokudan; rd. 90 000 Mitgl.) kontrollieren das organisierte Verbrechen (u. a. Schmuggel, Erpressung, Rauschgifthandel, Glücksspiel, Prostitution), verfügen aber auch über großen Einfluss in der Wirtschaft. Die Y. sind streng hierarchisch gegliedert (an der Spitze einer Bande steht der »oyabun«) und befolgen samuraiähnl. Rituale. Ihre histor. Wurzeln reichen bis ins 16./17. Jh. zurück; in jüngster Zeit auch in den USA aktiv.
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