Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
weltliche Institute
weltliche Institute(Säkularinstitute), kath. Kirchenrecht: geistl. Gemeinschaften, die nach den evangelischen Räten leben, sich bestimmten kirchl. Aufgabenfeldern bes. verpflichtet wissen, ihr Wirken (meist in einem »weltl.« Beruf) als christl. Auftrag (Apostolat) »in der Welt« verstehen, jedoch im Unterschied zu den Orden keine öffentl. Gelübde ablegen, i. d. R. keine besondere Tracht tragen und nicht grundsätzlich zu einem gemeinschaftl. Leben verpflichtet sind.
weltliche Institute(Säkularinstitute), kath. Kirchenrecht: geistl. Gemeinschaften, die nach den evangelischen Räten leben, sich bestimmten kirchl. Aufgabenfeldern bes. verpflichtet wissen, ihr Wirken (meist in einem »weltl.« Beruf) als christl. Auftrag (Apostolat) »in der Welt« verstehen, jedoch im Unterschied zu den Orden keine öffentl. Gelübde ablegen, i. d. R. keine besondere Tracht tragen und nicht grundsätzlich zu einem gemeinschaftl. Leben verpflichtet sind.