Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Württemberg
Wụ̈rttemberg,histor. Land in SW-Dtl., zw. Bodensee und Tauber bzw. Schwarzwald und Kraichgau; Hptst. war Stuttgart.- Entstand als polit. Größe im Stammesherzogtum Schwaben aus den Besitzungen der (1081 erstmals gen.) Herren (seit 1135 Grafen) von Wirdeberch (Wirtemberg) im mittleren Neckar- und im Remstal, die im staufisch-welf. Thronstreit (nach 1198) und durch den Zusammenbruch der stauf. Macht (Mitte des 13. Jh.) beträchtl. Teile der stauf. Gebiete erwerben konnten und bis zum 15. Jh. ihre Stellung zur stärksten Territorialmacht in SW-Dtl. ausbauten (u. a. 1397/1409 Zuerwerb der Grafschaft Mömpelgard, Montbéliard; bis 1801); 1442-82 Teilung in zwei Linien mit den Residenzen Stuttgart (seit 1321 Sitz des Hofes, seit 1482 Hptst.) und Urach. Eberhard V. (I.) im Bart (1459-96) stellte 1482 die Einheit wieder her und erreichte 1495 die Erhebung zum einheitl. Reichslehen als Herzogtum W. (und Teck). Herzog Ulrich (1498/1503-19, 1534-50) wurde 1519 vom Schwäb. Bund vertrieben, W. fiel an die Habsburger; auch nach seiner Rückkehr 1534 blieb W. österr. Afterlehen, 1599 wurde es wieder zum Reichslehen. Durch den Dreißigjährigen Krieg (1618-48) und die frz. Expansion unter Ludwig XIV. (v. a. 1688-92) schwere Zerstörungen; unter Karl Alexander (1733-37; Finanzrat: J. Süß-Oppenheimer) und Karl Eugen (1737-93) absolutistisch regiert. Unter Friedrich I. (1797-1816) wurde W. 1803 Kurfürstentum, Dez. 1805 (Frieden von Preßburg) Königreich und Mitgl. des Rheinbundes (1806-13), sein Territorium verdoppelte sich (neun Reichsstädte, Teile Oberschwabens und des Allgäus). 1816 trat W. dem Dt. Bund, 1834 dem Dt. Zollverein bei. 1819 konstitutionelle Verfassung; nach der Unterdrückung (1849) der Märzrevolution von 1848 Rückkehr zum System der Reaktion. Gegen Preußen lehnte sich W. meist an Österreich an, trat aber 1871 in das Dt. Reich ein. 1918 wurde die Republik (Freistaat) ausgerufen, 1919 erhielt W. eine demokrat. Verfassung; 1933-45 unter einem nat.-soz. Reichsstatthalter »gleichgeschaltet«. Nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern geteilt, 1952 nach einer Volksabstimmung mit dem in der frz. Besatzungszone gelegenen Land Baden zum neuen Land Baden-Württemberg zusammengeschlossen.
Literatur:
Marquardt, E.: Geschichte W.s. Neuausg. mit einem Rückblick auf die Entstehung des Südweststaates v. T. Eschenburg. Stuttgart 31985.
Geschichte W.s in Bildern, 1083-1918. Beiträge v. H.-M. Maurer u. a. Stuttgart u. a. 1992.
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