Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Währung
Währung,i. w. S. die gesetzl. Ordnung des Geldwesens eines Landes (Geldordnung, Geldverfassung), bes. die Festlegung des Münzsystems, die Bestimmung der mit Annahmezwang ausgestatteten gesetzl. Zahlungsmittel und die Festlegung ihres Austauschverhältnisses gegenüber den ausländ. Währungen; i. e. S. die Geldeinheit, das gesetzl. Zahlungsmittel. - Der Außenwert der W. ist die Kaufkraft der inländ. W. im Ausland, die durch den Wechselkurs festgelegt wird. Über den Wechselkurs ergibt sich die W.-Parität, d. h. das Verhältnis zweier W. zueinander (Parität). Das W.-Gebiet ist der Raum, in dem eine W. gilt. Man unterscheidet zw. den an Metalle gebundenen W. (z. B. Goldwährung) und den freien W. (Papierwährung), bei denen die Zentralbanken die Geldmengenregulierung entsprechend den wirtschafts- und konjunkturpolit. Gegebenheiten übernehmen. Bei der Index-W. ist der Geldwert an einen bestimmten Preisindex gebunden.
Literatur:
Lechner, H. H.: Währungspolitik. Berlin u. a. 1988.
Pohl, R.: Geld u. W. Mannheim u. a. 1993.
Jarchow, H.-J. u. Rühmann, P.: Monetäre Außenwirtschaft, 2 Bde. Göttingen 41994-97.
Sperber, H.u. Sprink, J.: Monetäre Außenwirtschaftslehre. Stuttgart u. a. 1996.
Heise, A.: Grundlagen der europ. W.-Integration. Wiesbaden 1997.
Issing, O.: Von der D-Mark zum Euro. Auswirkungen auf das Weltwährungssystem u. die dt. Wirtschaft. Tübingen 1998.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Währung